Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Hier finden Sie auch einen QR-Code, mit dem Sie automatisch zum Online-Wahlscheinverfahren gelangen.
Bei einem formlosen Antrag per Fax oder E-Mail geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigten Person können max. vier Wahlberechtigte vertreten werden.
An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?
Der Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen wird an die Wohnanschrift oder - auf Antrag - an eine andere Anschrift versendet. Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie die Wahl auch direkt vor Ort ausüben.
Wann muss Briefwahl beantragt werden?
Der Antrag sollte so frühzeitig gestellt werden, dass die Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei postalischer Zustellung beachten Sie unbedingt die Postlaufzeiten.
Die vom Wähler ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis 18 Uhr im Rathaus vorliegen, da um 18 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG innerhalb Deutschlands kostenfrei transportiert. Aus dem Ausland sind die Wahlbriefe ausreichend zu frankieren.
Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?
Sie erhalten auf Antrag:
einen Wahlschein
einen amtlichen Stimmzettel
einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief wieder übersandt werden muss
ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Großenlüder, Telefon: 06648 950027.