Bundestagswahl

Bundestagswahlen

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt.

Umfangreiche allgemeine Informationen zur Wahl finden Sie auf folgenden Seiten:


  • Wahlräume der Gemeinde Großenlüder zur Bundestagswahl

    In welchem Wahlraum Sie wählen, finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 2. Februar 2025 mit der Post zugestellt wird. Aufgrund von langfristig geplanten Veranstaltungen kann die Stimmabgabe teilweise nicht in den üblichen Wahlräumen stattfinden. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Änderungen zu beachten.

    Wahlbezirk 10 - Großenlüder 1
    Feuerwehrstützpunkt Großenlüder, In den Kreuzgärten

    Wahlbezirk 11 - Großenlüder 2
    Stiftskapitularisches Amtshaus, Mehrzweckraum, Marktplatz 1

    Wahlbezirk 12 - Großenlüder 3
    Lüderhaus, Vereinsraum, Wiesenweg 14

    Wahlbezirk 20 - Bimbach 1
    Grundschule Bimbach, Betreuungsraum, Jahnstr. 8, Eingang über Schulhof , Schulstraße

    Wahlbezirk 21 - Bimbach 2
    Grundschule Bimbach, Mensa, Jahnstr. 8, Eingang über Schulhof, Schulstraße

    Wahlbezirk 30 - Eichenau
    Bürgerhaus Eichenau, Dorfstr. 24

    Wahlbezirk 40 - Kleinlüder
    Pfarrhaus Kleinlüder, Scharfe Ecke 4

    Wahlbezirk 50 - Lütterz
    Bürgerhaus Lütterz, Lütterz 24

    Wahlbezirk 60 - Müs
    Bürgerhaus Müs, Lichtweg 2

    Wahlbezirk 70 - Uffhausen
    Feuerwehrhaus Uffhausen, Sebastianstr. 6 

  • Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede Wählerin und jeder Wähler seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

    Wie und wo können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
    Den Wahlschein für die Briefwahl können Sie 

    • persönlich oder
    • online unter www.grossenlueder.de (vom 13.01.2025 bis 18.02.2025) oder
    • schriftlich beantragen. Als Schriftform gilt auch Fax oder E-Mail (an: rathaus@grossenlueder.de)

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt an das Rathaus zurücksenden können oder Sie lassen sich über den abgedruckten QR-Code direkt zur online-Beantragung leiten. Die online-Beantragung ist bereits ab dem 13. Januar 2025 möglich, jedoch können die Briefwahlunterlagen erst versendet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies voraussichtlich Anfang Februar sein.

    Bei einem formlosen Antrag per Fax oder E-Mail geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und die Wohnanschrift an. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigten Person können max. vier Wahlberechtigte vertreten werden.

    Versand der Briefwahlunterlagen
    Die Briefwahlunterlagen werden an Ihre Wohnanschrift oder - auf Antrag - auch an eine andere Anschrift versendet. Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie Ihre Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben. 

    Wann muss Briefwahl beantragt werden?
    Der Wahlschein sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden, auch wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegt. Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, ist die Beantragung noch möglich. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

    Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?

    • einen Wahlschein (ausgestellt von der Gemeindebehörde Ihres Hauptwohnsitzes)
    • einen amtlichen Stimmzettel
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
    • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss.
    • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl


    Wie funktioniert die Briefwahl?

    • Erst- und/oder Zweistimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
    • Die "Versicherung an Eides statt" auf dem Wahlschein (unten) ausfüllen und unterschreiben.
    • Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
    • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben, zur Post geben oder direkt im Rathaus abgeben. Innerhalb Deutschlands muss der Wahlbrief nicht frankiert werden.


    Wann sollte der Wahlbrief zurückgeschickt werden?
    Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post versandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt der Wähler / die Wählerin selbst.

    Ergebnisermittlung der Briefwahl
    Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände gebildet. Diese zählen nach der Wahlhandlung (Wahltag nach 18.00 Uhr) die bis dahin eingegangenen und geprüften Briefwahlunterlagen aus. 

  • Öffentliche Bekanntmachungen

  • Informationen