Gemeindevertretung
Gemeindevertretung
Oberstes Organ der Gemeinde ist die Gemeindevertretung. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, überwacht deren Verwaltung sowie die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes.
Die Gemeindevertretung besteht aus den bei der Kommunalwahl von allen Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertretern. In Gemeinden von 5001 bis 10.000 Einwohnern beträgt ihre Anzahl 31 Personen. Die Wahlzeit der Gemeindevertretung beträgt fünf Jahre.
Vorsitzender der Gemeindevertretung ist Norbert Printz.