Ausschüsse
Ausschüsse der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten.
Entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Großenlüder wurden vier Ausschüsse mit verschiedenen Zuständigkeiten gebildet. Sie setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammen.
Haupt- und Finanzausschuss
Dem Haupt- und Finanzausschuss gehören neun Gemeindevertreter an. Er ist u. a. zuständig für
- allgemeine Verwaltung und Organisationsfragen
- Rechtsangelegenheiten
- Investitions-, Haushalts- und Finanzplanung
- Satzungen und Gebührenordnungen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zivil-, Katastrophen- und Brandschutz
- Wirtschaftliche Betätigungen der Gemeinde, Wirtschaftsförderung und öffentliche Einrichtungen
- sowie alle Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen
Bauausschuss
Dem Bauausschuss gehören sieben Gemeindevertreter an. Er ist u. a. zuständig für
- Flächennutzungs- und Bebauungsplanung
- Bauvorhaben der Gemeinde
- Verkehrswege und Wirtschaftswegebau
- Kauf und Verkauf von bebauten Grundstücken
Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
Dem Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft gehören sieben Gemeindevertreter an. Er ist zuständig für
- Grundsatzplanungen wie Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Landschaftspläne etc.
- Immisionsrechtliche Genehmigungsverfahren
- Eingriffen in die Landschaft oder den Naturhaushalt
- Renaturierungsmaßnahmen
- Landwirtschaftsangelegenheiten
Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Familie
Dem Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Familie gehören sieben Gemeindevertreter an. Er ist zuständig für
- Kultur-, Kunst- und Heimatpflege
- Vereinsförderungen und Gemeindepartnerschaften
- Sport-, Erholung- und Freizeitanlagen
- Jugendarbeit und Kindertagesstätten
- Familien-, Senioren- und Sozialpolitik