Schiedsamt

Schiedsamt Großenlüder

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist bei dem Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro zuzüglich der in jedem Einzelfall entstandenen Auslagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V."

Das Schiedsamt der Gemeinde Großenlüder besteht aus zwei Personen, dem Schiedsmann Tobias Grosch (r) und seinem Stellvertreter Michael Michel (l).