Ortsgericht

Ortsgericht Großenlüder

Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen den zuständigen Amtsgerichten.

Das Ortsgericht Großenlüder setzt sich aus dem Ortsgerichtsvorsteher, zwei Stellvertretern und zwei Schöffen zusammen. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch Beschluss der Gemeindevertretung, von dem Präsidenten des Amtsgerichts ernannt. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre. 

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz geregelt: 

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften/Kopien
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen (z.B. bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen)

Dem Ortsgericht Großenlüder gehören aktuell an:

Ortsgerichtsvorsteher: Stefan Keller
1. Vertreter: Robert Bertocchi
2. Vertreter: Stefan Bien
Schöffen: Herbert Müller und Markus Swoboda