Grünabfall

Entsorgung von Grünabfall

Zur Entsorgung von Grünabfall aus privaten Gärten im Gemeindegebiet unterhält die Gemeinde Großenlüder verschiedene Grünabfallplätze. Die Plätze sind jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. November zur Abgabe von Rasenschnitt und Kleinmengen (bis 0,5 cbm) von Baum- und Heckenschnitt für private Gartenbesitzer geöffnet. Die Grünabfallplätze stehen nur für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großenlüder zur Verfügung. Unternehmen, Gartenbaubetrieben usw. sowie Bürgerinnen und Bürger aus anderen Gemeinden ist es untersagt, die gemeindlichen Grünabfallplätze zu benutzen. 

 

Folgende Plätze sind noch bis zum 30.11.2024 geöffnet:

OT Großenlüder

Ausgewiesener Platz am Zabershöfer Weg (ehemaliger Parkplatz Rückseite Dura-Gelände)


OT Bimbach

Ausgewiesener Platz „Am Hädenberg“, zwischen den Aussiedlerhöfen Schlitzer und Döppner


OT Müs

Ausgewiesener Platz bei Hochbehälter (Hutzelfeuerplatz)


OT Uffhausen

Ausgewiesener Platz hinter dem Bolzplatz, Anfahrt über den Langwiesenweg, am Bolzplatz vorbei, links in den Feldweg