Bericht über Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts
Die Gemeinde Großenlüder verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123 a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123 a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.
Großenlüder, den 12.09.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Großenlüder
Florian Fritzsch
Bürgermeister