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Wohnungsbauprogramm; Feststellung des Wohnungsbedarfs - Wohnungsuchende Haushalte mit Jahreseinkommen gem. § 5 des Gesetzes über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen vom 13. Dezember 2012 (G

Großenlüder, den 23. 11. 2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren, wird auch für das Wohnungsbauprogramm des Jahres 2024 eine Erhebung erforderlich, um landesweit und regionalisiert zuverlässige Angaben über die Nachfrage nach Sozialwohnungen bzw. nach Bedarf von Wohnungsbauförderungsmitteln zu erhalten. Diese Erhebung ist maßgebend für die Aufstellung der Wohnungsbauprogramme und die Verteilung der Fördermittel auf die Landkreise und Gemeinden für die nächsten Jahre.

 

Um einen bedarfsgerechten Einsatz der Fördermittel zu gewährleisten, sind alle Gemeinden aufgefordert, entsprechende Bedarfsmeldungen an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung weiterzuleiten. Unterschieden wird hierbei nach Zielgruppen, wie z.B. Wohnungsnotstandsfälle, ältere Menschen, kinderreiche Familien, junge Ehepaare etc.

 

Wir bitten daher alle Wohnungssuchenden und Bauinteressenten, sich bis spätestens 30.11.2023 mit der Gemeindeverwaltung Großenlüder, Frau Darline Sopp, unter der Tel.-Nr.: 06648/9500-28 in Verbindung zu setzen.

 

Nachstehend werden noch entsprechende Erläuterungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung veröffentlicht:

 

Großenlüder, 20.11.2023

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Großenlüder

gez. Florian Fritzsch

Bürgermeister

 

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