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Parksituation in Großenlüder

Großenlüder, den 30. 08. 2023

 

Bei vielen Kraftzeugfahrern/innen hat sich die Unsitte eingeschlichen, mit den Fahrzeugen auf Gehwegen zu parken bzw. zu halten. Dies geschieht meist in der gutgemeinten Absicht, die Fahrbahn für den fließenden Verkehr freizuhalten.

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet jedoch eindeutig das Parken/Halten auf Gehwegen.

 

Warum ist das Parken/Halten auf dem Gehweg verboten?

 

Das Park- und Haltverbot auf dem Gehweg ist zum Schutze der schwächsten Verkehrsteilnehmer eingerichtet:

 

  • Kinder bis zum 8. Lebensjahr mit Fahrrädern sind auf die Nutzung des Gehweges angewiesen, ist kein Radweg vorhanden.

 

  • Rollstuhlfahrer oder Mütter/Väter mit Kinderwagen werden genötigt, auf die Straße auszuweichen, wenn der Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt wird.

 

Die Entscheidung, wo und wie das Parken gestattet ist, liegt nicht im Ermessen des Verkehrsteilnehmers. Wer sich daher nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung hält, sei es fahrlässig oder vorsätzlich, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

 

Erlaubt ist das Parken/Halten auf Gehwegen nur dort, wo Markierungen es zulassen bzw. ausdrücklich durch entsprechende Verkehrszeichen darauf hingewiesen wird.

 

Unsere Hilfspolizeibeamtin kontrolliert deshalb in unregelmäßigen Abständen die Ortslage. Hierbei wird von ihr auch vermehrt festgestellt, dass die Fahrzeugfahrer/innen vergessen, an den speziell gekennzeichneten Parkplätzen ihre Parkscheibe im Fahrzeug auszulegen.

Die Höhe der verhängten Verwarnungsgelder (Gehweg Parken 55,00 €, Parkscheibe nicht ausgelegt ab 20,00 €) führt regelmäßig zu Diskussionen mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes. Die Verwarnungsgelder sind bundeseinheitlich im Bußgeldkatalog festgelegt und können nicht reduziert werden.

 

Deshalb die eindringliche Bitte: Parkscheibe bei entsprechender Beschilderung rauslegen. Fußgängerwege durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge nicht ein engen und Gehwege zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer frei halten.

 

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