Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: Hinweise zum Bundesweiten Warntag am 14. September 2023

Großenlüder, den 31. 08. 2023

Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: Hinweise zum Bundesweiten Warntag am 14. September 2023

 

 

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 

 

Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. Der Bundesweite Warntag soll zur Erprobung der Warnsysteme wie auch zur Überprüfung des Zusammenspiels der verschiedenen Warnmittel genutzt werden. Der Bundesweite Warntag dient weiterhin dazu, die Menschen in Deutschland grundlegend zu informieren sowie sie mit dem Thema „Warnung der Bevölkerung“ vertraut zu machen und zu sensibilisieren.

 

Anlass für eine Warnung sind Situationen, die nicht alltäglich sind und besondere Maßnahmen erfordern. Viele Behörden nutzen das Modulare Warnsystem. Betroffene Menschen erhalten damit Informationen, wie sie sich schützen können. Diese Informationen werden über unterschiedliche Kanäle ausgegeben, zum Beispiel über „Cell Broadcast“, dem Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können, über Warn-Apps, wie z. B. „NINA“, „KATWARN“, „hessenWARN“, oder über den Rundfunk.

 

Am Bundesweiten Warntag am 14. September wird ab 11 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Warnmeldungen sollen auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können die Menschen die Warnung dann lesen und/oder hören.

 

Parallel dazu werden die im Land Hessen in den Landkreisen und Kommunen verfügbaren kommunalen Warnmittel ausgelöst. Dies sind auf dem Gebiet der Gemeinde Großenlüder die Sirenen in den Ortsteilen. Im Bereich des Rettungs-, Polizei- und Feuerwehrdienstes ist die Funktechnik in den vergangenen Jahren von Analog- auf Digitalfunk größtenteils umgestellt worden. Vor kurzem konnte – mit Ausnahme des Ortsteils Lütterz – auch die Umrüstung der Alarmsirenen in Großenlüder auf das Digitalfunknetz BOS abgeschlossen werden. Damit stehen nunmehr auch verschiedene Sirenensignale zur Verfügung.

 

Motorsirene am Standort des Bürgerhauses in Kleinlüder

Elektronische Sirene auf dem Feuer-wehrhaus in Bimbach

Motorsirene am Standort des Bürgerhauses in Kleinlüder

Elektronische Sirene auf dem Feuerwehrhaus in Bimbach

 

 

Die hervorstechenden Eigenschaften einer Sirene: Sie ist laut und sie ist innerhalb eines großen Radius zu hören. Sirenen sind daher grundsätzlich gut geeignet, Personen sogar im Schlaf über eine bevorstehende Gefahr zu alarmieren. Im Alltag sorgen sie für Aufmerksamkeit. Durch die charakteristischen an- oder abschwellenden Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen, zum Beispiel Rundfunk, Warn-Apps oder Webseiten, genauer über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren. Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben. Öffentliche Sirenen werden durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert, betrieben und gewartet.

 

In Deutschland werden einheitlich die nachfolgende festgelegten Sirenensignale verwendet:

 

Sirenensignale

 

 

  • Warnung

Das allgemeine Signal für die Bevölkerungswarnung ist ein einminütiger auf- und abschwellender Ton. Mit diesem soll die Bevölkerung vor Gefahrenlagen, wie z. B. Großbränden, Chemieunfällen oder Unwetterereignissen wie Starkregen, Überflutungen usw., gewarnt werden. Die damit einhergehende Information ist als indirekte Information für weitere Handlungsanweisungen zu verstehen. So empfiehlt es sich, die Rundfunkgeräte einzuschalten, Fenster und Türen zu verschließen, auf Durchsagen zu achten und sich über andere Warnkanäle über die aktuelle Gefahrenlage zu informieren.

 

  • Entwarnung

Dieser Ton ist ein einminütiger, gleichbleibender Ton (Dauerton). Eine Entwarnung wird dann versandt, wenn die Gefahr, vor der gewarnt wurde, vorüber ist oder sich die Auswirkungen im entsprechenden Maße verringert haben. Sie erfolgt in der Regel durch die Institution, die die Warnung herausgegeben hat, und zwar auf dem Kanal, auf dem gewarnt wurde. So senden oder verlesen Radiosender eine entsprechende Meldung zur Entwarnung und auch die Warn-App NINA veröffentlicht eine Entwarnung. Ändert sich die Gefahrenlage, so erfolgt eine Aktualisierung. Zu jeder Warnung sollte grundsätzlich auch eine Entwarnung erfolgen.

 

  • Feueralarm

Bundesweit einheitlich ist der einminütige, zweimal unterbrochene Dauerton. Dieses Signal richtet sich ausschließlich an die Einsatzkräfte und nicht an die Bevölkerung. Da dieser Ton kein Warnsignal ist, bedarf es hier auch nicht einer Entwarnung.

 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde Großenlüder (www.grossenlueder.de) oder auf der Internetseite  des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de, www.bundesweiter-warntag.de, www.warnung-der-bevoelkerung.de) abrufbar.

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: Hinweise zum Bundesweiten Warntag am 14. September 2023

Veranstaltungen

Infofilm Großenlüder

Wetter

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "wetter-bimbach.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "wetter-bimbach.de"