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Soziale Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau und Hessen-Darlehen jetzt mit Klimabonus

Großenlüder, den 24. 08. 2022

Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung weiterhin den Neubau oder Erwerb
eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem
Hessen-Darlehen. Für den Bestandserwerb stehen 125.000 Euro als Höchstbetrag bereit, bei einem
Neubau bis zu 90.000 Euro, zuzüglich 20.000 Euro bei Passivhausbauweise. Diese Fördermittel sind
20 Jahre mit einem Festzins von 0,6 Prozent und einer Tilgung von 3 Prozent versehen.
Sondertilgungen sind jederzeit möglich, Bereitstellungszinsen werden nicht erhoben. Anträge sind vor
Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu stellen. Die Mittel können
kombiniert werden mit Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Neu in diesem Jahr ist
der Klimabonus, der je nach Effizienzhaus-Stufe bis zu 37.500 Euro beträgt und als Zuschuss gewährt
wird. Beim Bestandserwerb darf hierbei die Fertigstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, den behindertengerechten Umbau von
selbstgenutztem Wohneigentum zu fördern. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben. So können zum Beispiel der Um- oder Einbau eines Bades oder einer
Küche mit bis zu 5.500 Euro, der Einbau eines Liftes oder Aufzuges mit bis zu 6.500 Euro und andere
Einzelmaßnahmen mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Anträge im Rahmen der Förderung der
Barrierefreiheit sind vor Baubeginn zu stellen. Vor der Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht
begonnen und Aufträge dürfen nicht erteilt werden. Die Mittel sind ebenfalls kombinierbar, in diesem
Fall mit Fördermitteln der Pflegekasse.


Zudem kann der Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert
werden. So wird beispielsweise bei einer 25-jährigen Bindung ein Darlehen als Grundbetrag in Höhe
von 1.200 Euro pro Quadratmeter mit 2 Prozent Tilgung und einem Finanzierungszuschuss in Höhe von
40 Prozent der Darlehenssumme gewährt. Auch beim Mietwohnungsbau kann zusätzlich ein
Klimabonus je nach Effizienzhaus-Stufe für einen Neubau bis zu 450 Euro je Quadratmeter gewährt
werden. Voraussetzung ist eine kommunale Finanzierungsbeteiligung von 10.000 Euro je Wohneinheit
und die Vermietung an Wohnberechtigte, wobei keine höhere Miete als die ortsübliche
Vergleichsmiete abzüglich 20 Prozent vereinbart werden darf. Auch können Fördermittel der
Kreditanstalt für Wiederaufbau ergänzend in Anspruch genommen werden. Anmeldungen zum
Bauprogramm 2022 werden über die Wohnbauförderstelle beim Landkreis Fulda bis zum
23. September 2022 entgegengenommen.


Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen erhalten Sie auf der Internetseite der
WIBank unter www.wibank.de sowie bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda.
Ansprechpartner ist Herr Kilian Leitschuh unter der Telefonnummer 0661 6006 7078 oder per E-Mail
an

 

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