Friedhof Großenlüder
Friedhof Großenlüder
Der "neue" Friedhof des Ortsteils Großenlüder liegt unterhalb der Langenbergkapelle. Verstorbene des Ortsteils Uffhausen werden auch auf dem Friedhof am Langenberger Weg bestattet.
Der "alte" Friedhof im Ortsmittelpunkt von Großenlüder wurde 2019 zur Parkanlage "St.-Georg-Park" umgebaut und bietet seitdem einen Platz der Erholung, des Innehaltens aber auch des Gedenkens.
Folgende Bestattungsformen sind auf dem Friedhof Großenlüder möglich:
- Reihengrabstätten
Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts oder eine Verlängerung ist nicht möglich. - Wahlgrabstätten - Einzel- oder Doppelkaufgrab
Grabstätten für Erdbestattung. Grabauswahl erfolgt auf Antrag. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und kann in der Regel einmal verlängert werden. - Tiefgrab
Grabstätten für zwei Erdbestattungen in die Tiefe. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre eine Verlängerung ist möglich. - Urnenreihengrabstätte
Grabstätten zur Urnenbestattung. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. - Urnenwahlgrabstätte
Grabstätten zur Urnenbestattung. Grabauswahl erfolgt auf Antrag. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann in der Regel einmal verlängert werden. - Urnenkreuzstele
Grabstätten zur Urnenbestattung in einer Stele. Belegung erfolgt in einer festgelegten Reihenfolge, eine Doppelbelegung ist möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung bzw. der Wiedererwerb der Urnenkammer nach Ablauf der Ruhefrist des zweiten Sterbefalls ist nicht möglich. - Urnengemeinschaftsgrabfeld
Grabstätte zur Urnenbestattung in einem Grabfeld. Doppelbelegung ist möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung bzw. der Wiedererwerb der Urnenkammer nach Ablauf der Ruhefrist des zweiten Sterbefalls ist nicht möglich. - Baumurnengrab
Bestattungen von Ascheresten in Urnenbehältnissen sind an besonders ausgewiesenen Bäumen möglich. Die Belegung erfolgt in einer festgelegten Reihenfolge. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. - Rasengrab / Wiesengrab
Reihengrabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. - Anonymgrabstätten
Reihengrabstätten für Erdbestattungen und Urnengrabstätten. - Grabstätten für Sternenkinder
Auf dem Friedhof in Großenlüder (neu) hält die Gemeinde ein zentrales Feld für die Bestattung von totgeborenen Kindern (Sternenkindern), welche vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats geboren worden sind und Föten vor. Sie ist als Rasenfläche angelegt und enthält einen zentralen Gedenkstein mit Ablagefläche für Blumen und kleine Gegenstände in Erinnerung an die bzw. den Verstorbenen.