Friedhöfe

Friedhöfe und Bestattungen

In der Gemeinde Großenlüder gibt es in fast jedem Ortsteil einen Friedhof. Die Verwaltung der Friedhöfe erfolgt im Rathaus. Regelungen und Vorschriften zu Bestattungen und zur Nutzung der Friedhöfe und deren Einrichtungen regelt die gemeindliche Friedhofsordnung

Allgemeines

Bestattungen müssen unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt meist durch das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Eine Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Die Vergabe von Grabstellen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde.

Bestattungsformen - Grabarten

Auf den Friedhöfen sind entsprechend der gemeindlichen Friedhofsordnung verschiedene Bestattungsformen möglich. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie nachfolgend beim jeweiligen Friedhof.

Errichtung von Grabmalen

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und die Pietät gewahrt werden. (Friedhofsordnung der Gemeinde Großenlüder)

Für die Errichtung von Grabmalen ist die vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Der Antrag wird meist vom beauftragten Steinmetzbetrieb gestellt. 


Friedhöfe in der Gemeinde Großenlüder

Friedhof Großenlüder

Friedhof Bimbach

Blick in den Friedhof Eichenau

Friedhof Eichenau

Friedhof Kleinlüder

Blick in den Friedhof Lütterz

Friedhof Lütterz

Blick vom Friedhof Müs

Friedhof Müs