Verbindliche An- und Ummeldungen für das neue Kindergartenjahr 2025/2026
Damit die Gemeindeverwaltung sowie die kirchlichen Träger der Kindertagesstätten rechtzeitig mit den organisatorischen Vorbereitungen des neuen Kindergartenjahres beginnen können, wird um die Neuanmeldung der Kinder gebeten. Wenn für Kinder, die bereits eine Kindertagesstätte besuchen, eine andere Betreuungszeit oder eine über Mittag durchgehende Betreuung mit Mittagessen gewünscht wird, bitten wir Sie, diese auch schriftlich zu beantragen. Um den Bedürfnissen der berufstätigen Eltern besser entsprechen zu können, soll geprüft werden, wie die Bring- und Abholzeiten bedarfsgerecht gestaltet werden können. Hierbei soll bei Vorliegen entsprechender Anmeldezahlen eine frühe Bringzeit (ab 7.00 Uhr) und eine erweiterte Abholzeit (bis 17.00 Uhr) angeboten werden. Wir bitten Sie, den Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten ebenfalls zu melden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass altersübergreifende Gruppen für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr sowie Regelgruppen für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr in der katholischen Kindertagesstätte „St. Georgs Abenteuerland“ in Großenlüder, in der katholischen Kindertagesstätte „Kinderarche Kunterbunt“ und in der gemeindlichen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Bimbach, in der gemeindlichen Kindertagesstätte in Müs sowie in der gemeindlichen Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder bestehen. In der gemeindlichen Kindertagesstätte „Farbenspiel“ in Großenlüder werden nur noch Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr in Regelgruppen betreut. Außerdem stehen in der katholischen Kindertagesstätte „St. Georgs Abenteuerland“ und in der gemeindlichen Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Großenlüder Kinderkrippen für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zur Verfügung.
Weiterhin ist in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder und in der Kindertagesstätte in Müs jeweils eine Hortgruppe zur Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung von Schulkindern eingerichtet worden. Zur weiteren Planung sollen die Anmeldungen für die Hortbetreuung auch jetzt schon abgegeben werden.
Der jeweilige Kindergartenträger wird anhand der verbindlichen An- und Ummeldungen anschließend über die endgültige Aufnahme und den Kindergartenbetrieb im Kindergartenjahr 2025/2026 entscheiden.
Daher bitten wir Sie, sofern noch nicht geschehen, Ihre verbindliche An- und Ummeldung für das neue Kindergartenjahr 2025/2026 bis spätestens zum 31.01.2025 entweder in der jeweiligen Kindertagesstätte oder im Rathaus der Gemeinde Großenlüder abzugeben bzw. per E-Mail zuzuschicken. Die entsprechenden An- und Ummeldeformulare finden Sie hier.
Informationen zu allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Großenlüder finden Sie hier.
Bei Rückfragen steht Ihnen der/die jeweilige Leiter/in der Kindertagesstätte gerne zur Verfügung.