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Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz
An wen muss ich mich wenden?
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Peter SchlitzerLeiter des Bürgerbüros