Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großenlüder

    Zu Beginn der Gartensaison 2024 (ab 01.März) bietet die Gemeinde Großenlüder wieder den privaten Gartenbesitzern Möglichkeiten zur Entsorgung von Grünrückständen wie Rasenschnitt und Kleinmengen von Baum- und Heckenschnitt bis 0,5 cbm Volumen an.

    Die Grünabfallplätze sind geöffnet:    montags – freitags  von 10.00 Uhr – 19.00 Uhr und

                                                                      samstags                  von   8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

    Sonntags ist das Abladen von Grünabfällen verboten! 

    Großenlüder     Ausgewiesener Platz am Zabershöfer Weg (ehemaliger Parkplatz Rückseite Dura-Gelände)

    Bimbach            Ausgewiesener Platz „Am Hädenberg“, zwischen den Aussiedlerhöfen Schlitzer und Döppner

    Müs                     Ausgewiesener Platz bei Hochbehälter (Hutzelfeuerplatz)

    Uffhausen         Ausgewiesener Platz hinter dem Bolzplatz, Anfahrt über den Langwiesenweg, am Bolzplatz vorbei, links in den Feldweg                        

    Die Kompostierungsanlage am Finkenberg bei Kleinlüder ist für die Abgabe von Grünabfällen zu folgenden Zeiten geöffnet:

    mittwochs von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr 

    samstags von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr.


    Die Grünabfallplätze stehen nur für Bürger/innen der Gemeinde Großenlüder zur Verfügung. Es wird noch darauf hingewiesen, dass nur die Abladung von Kleinmengen gestattet ist. 


    Unternehmen, Gartenbaubetriebe usw. sowie Bürger/innen aus anderen Gemeinden ist es untersagt, die gemeindlichen Grünabfallplätze zu benutzen. 


    Trotzdem kommt es immer wieder zu Verstößen. Bitte helfen Sie mit, dass auswärtige Nutzer bzw. Gewerbebetriebe unsere Grünabfallplätze nicht mehr nutzen. Melden Sie uns die Fahrzeugnummern bzw. die Personen (Tel: 06648/9500-20). Danke für Ihre Mithilfe.


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Zuständige Mitarbeitende