SILEK

SILEK Großenlüder

Der Begriff SILEK steht für ein auf räumliche und thematische Schwerpunkte bezogenes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept. 

Mit diesem Begriff geht ein Prozess einher, der im Vorfeld von Flurbereinigungsverfahren eingesetzt und gefördert werden kann. Ergebnis eines SILEK-Prozesses sind Entwicklungskonzepte für eine Gemeinde oder Teile davon. 

Der in der Gemeinde Großenlüder durchgeführte SILEK-Prozess war im November 2021 gestartet und wurde mit der Beschlussfassung über das Konzeptband zum SILEK-Verfahren im März 2023 abgeschlossen. Das Konzeptband beinhaltet einen Pool umsetzungsfähiger Maßnahmen, denen ein Maßnahmen- und Umsetzungsplan zugrunde liegt. Seitens der Gemeindeverwaltung erfolgt eine schrittweise Umsetzung von Projekten. Entsprechende finanzielle Mittel sind in den Haushaltsplänen der Gemeinde vorgesehen. Im Zuge der Umsetzung von Projekten erfolgt eine Akquise von Fördermitteln.

Aus den Entwicklungszielen ergaben sich die Handlungsfelder. Mit jedem Entwicklungsziel wurden Projekte verknüpft, die zur Erreichung der Ziele beitragen sollen.

Sechs Leitprojekte wurde in dem SILEK-Verfahren erarbeitet und in der Gemeindevertretung beschlossen. Den aktuellen Umsetzungsstand der einzelnen Projekte finden Sie nachstehend:

  • Leitprojekt 1: „Weiterentwicklung Radwege“

    Aufbauend auf dem Radwegekonzept des Landkreises Fulda hatte die Gemeindevertretung im Dezember 2021 auf der Basis der mit den Ortsbeiräten abgestimmten Vorschläge nebst Priorisierung einen Beschluss über den Radwegeausbau im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Bundes, des Landes Hessen und des Landkreises Fulda gefasst. Für die Verwirklichung der ersten vier Projekte liegen Zuwendungsbescheide vor. Zwei Maßnahmen wurden bereits baulich umgesetzt. Dies sind im Ortsteil Bimbach die Verbindung in Höhe des Igelshofs bis zum Technologiepark Fulda-West wie auch die im Rahmen eines interkommunalen Projekts entstandene Radwegeverbindung zwischen Kleinlüder und Hainzell. In diesem Jahr werden noch die Ausschreibungen für die Radrouten zwischen Kleinlüder und Uffhausen wie auch zwischen Großenlüder über Eichenau nach Bad Salzschlirf veröffentlicht. Eine bauliche Umsetzung ist im kommenden Jahr vorgesehen. Parallel dazu sind die Planungsleistungen für weitere Radwege vergeben worden.

    In den beiden kommenden Haushaltsjahren 2025/2026 ist weiterhin vorgesehen, die Radwegeverbindungen

    1. vom Bahnhof im Ortsteil Bimbach in Richtung der Fuldaer Straße/Lütterzer Straße (K 110),
    2. zum Anschluss des Ortsteils Uffhausen an die Radwegeverbindung von Großenlüder nach Kleinlüder im Bereich der Schubmühle über die Brücke über die Lüder entlang der Parkflächen der Fa. Himmelmann bis zur Hosenfelder Straße (L 3141),
    3. mit der Anbindung der Straße Zum Sesselsgraben an die Uffhäuser Straße/Hosenfelder Straße (L 3141) im Ortsteil Uffhausen,
    4. zur östlichen Umfahrung des neuen Friedhofs im Ortsteil Großenlüder,
    5. von der Kolpingstraße zur Industriestraße im Ortsteil Großenlüder

    baulich umzusetzen.

    Weiterhin erfolgt beim Bund die Anmeldung des Neubaus eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der Bundesstraße 254 (B 254) im Ortsteil Müs. Der straßenbegleitende Radweg beginnt aus Großenlüder kommende in Höhe der Einmündung mit dem Strickweg/Werksanbindung und soll bis zur Kreuzung mit der Salzschlirfer Straße (K 112) geführt werden. Über diese Radwegeverbindung kann zukünftig nicht nur eine vollumfängliche Erschließung des Ortsteils Müs sichergestellt werden. Diese Wegeführung ermöglicht auch eine Weiterfahrt in Richtung Bad Salzschlirf wie auch zukünftig mit dem Rückbau der Bundesstraße im Zuge der Errichtung einer Ortsumfahrung von Wartenberg eine direkte Verbindung nach Landenhausen und somit in den benachbarten Vogelsbergkreis.

    Neben den Planungen zum Ausbau der Radwege erfolgte punktuell auch eine Ergänzung der begleitenden Infrastruktur mit erweiterten Abstellanlagen, zum Teil inklusive Lademöglichkeiten, auf dem Radhausplatz wie auch zusätzlichen Abstellanlagen im Bereich des Bürgerhauses Bimbach. Die Ergänzung solcher Fahrradabstellanlagen soll an neuralgischen Örtlichkeiten in den kommenden Jahren weiter verfolgt werden.

  • Leitprojekt 2: „Weiterentwicklung Wanderwege“

    Das Wanderwegenetz auf dem Gebiet der Gemeinde Großenlüder hat eine Länge von ca. 130 km, das den Wanderern und Spaziergängern in und um Großenlüder zur Verfügung steht. Die 20 Wanderwege beginnen an unterschiedlichen Orten in Großenlüder und seinen Ortsteilen. Mit unterschiedlichen Längen und Schwierigkeitsstufen der jeweiligen Wanderrouten sprechen sie verschiedene Nutzerinnen und Nutzer an.
    Gemeinsam mit dem Naturpark Hessische Rhön haben die Gemeinden im Landkreis Fulda alle Wanderwege neu konzipiert und einheitlich beschildert. Die Wanderwege in Großenlüder sind alle mit „Rhön-Rundweg-Großenlüder“ gekennzeichnet und fortlaufend, nach Ortsteilen getrennt, nummeriert. Die Ausschilderung erfolgt mit weißer Schrift auf blauem Grund.
    Im Zuge des SILEK-Prozesses wurde festgehalten, dass es für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung jedoch dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Bewerbung/Beschilderung /Besucherlenkung und Verbesserung der Wander­wege-Infrastruktur bedarf.
    In einem ersten Schritt wird die Gemeinde im Zusammenhang mit der Neugestaltung der gemeindlichen Webseite eine komplette Überarbeitung der Darstellung vieler Wanderwege vornehmen und eine Verknüpfung mit dem Online-Anbieter „Outdooractive“ herstellen, durch die Tourenplanung und Navigation ermöglicht werden.
    Weiterhin ist mit einem regionalen Web- und App-Development-Studio die Konzeptionierung einer interaktiven Gemeindeführung geplant, die sukzessive auf alle sieben Ortsteile ausgeweitet werden soll. Mit einem interaktiven, App-basierten „Gemeinde-Guide“ soll eine individuelle Entdeckungstour für Großenlüder umgesetzt werden, die ein Eintauchen in die Geschichte ermöglicht wie auch interessante Spots und Sehenswürdigkeiten integriert.
    Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren an einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des hiesigen Wanderwegenetzes zu arbeiten sein. Im SILEK-Prozess wurde u. a. eine individuelle und greifbare Namensgebung der einzelnen Wanderrouten angesprochen wie auch der Ausbau der begleitenden Infrastruktur der Wege mit der Aufstellung von Sitzgruppen und Schutzhütten. Darüber hinaus sollten auf den Wanderwegen durch die Installation von QR-Codes Verknüpfungen zu örtlichen und regionalen Anziehungspunkten geschaffen werden. Neben der Expertise und Erfahrung örtlicher Vereine wie auch der im SILEK-Prozess gegründeten Projektgruppe wird es ergänzend erforderlich werden, ein Planungsbüro zu beauftragen, welches sich mit der Gestaltung der Infrastruktur entlang der Wanderwege und der Naherholungsgebiete auseinandersetzt und für Großenlüder durch eine einheitliche Struktur ein Corporate Design entwickelt. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Ortsbeiräte und weiteren Akteurinnen und Akteuren sind erarbeitete Lösungsvorschläge zu bewerten und zu priorisieren. Für diesen Prozess sind Honorarangebote bei geeigneten Planungsbüros einzuholen.

  • Leitprojekt 3: „Heckenpflegekonzept“

    Im Rahmen des SILEK-Prozesses wurde auch das Leitprojekt „Heckenpflegekonzept“ als zentrales Maßnahmenbündel entwickelt. Das Gemeindegebiet hat einen großen Bestand an Flurgehölzen, die das Landschaftsbild strukturieren und Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten sind. Allerdings wirft der Bestand an Hecken auch die Frage nach seiner Pflege auf. Daher soll für Großenlüder ein fachgerechtes und flächendeckendes Heckenpflegekonzept aufgestellt werden, das den Anforderungen von Naturschutz und Landwirtschaft entspricht. Der erste Schritt umfasst eine Beschreibung des Zustands der Heckentypen und der ökologischen Funktionen sowie eine Definition des Pflegerückstands auf Basis einer Kartierung. Auf dieser Basis soll in einem folgenden Schritt ein konkretes Maßnahmen- und Verwertungskonzept erarbeitet werden.
    Bereits im Oktober 2023 wurde ein entsprechendes Planungsbüro mit dem ersten Teil der Konzeptionierung, der Erfassung und Bewertung der Heckenstruktur, beauftragt.
    Die umfangreichen Heckenbestände im Gemeindegebiet von Großenlüder bieten ein vielseitiges Potenzial in ökologischer und energetisch-wirtschaftlicher Hinsicht. Aufgrund der durch die naturräumlichen Bedingungen gegebenen Standortvielfalt sind hier mitunter strukturreiche Lebensräume entstanden, die ihren Beitrag zum Biotopverbund leisten können, eine erhaltende Pflege vorausgesetzt. In Anbetracht der steigenden Bedeutung energetischer Verwertungsmöglichkeiten können die notwendigen Maßnahmen wirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Gegenwärtig sind lediglich 21 Prozent der Heckenzüge fachgerecht gepflegt, 10 Prozent der Bestände sind überaltert, 26 Prozent der Heckenzüge sind unsachgemäß geschlegelt. Der vorrangige Pflegebedarf wird bei vergreisten Beständen und älteren Beständen mit mehr als fünf Jahren Pflegerückstand gesehen, hier sollte als erstes ein abschnittsweises „Auf-den-Stock-setzen“ erfolgen bzw. bei Baumhecken eine Durchforstung in Form von Plenterwald-Bewirtschaftung, d. h. die Entnahme einzelner Bäume nach Zielstärken-Durchmesser. Mittelfristiger Handlungsbedarf wird bei jüngeren bis mittelalten unberührten Beständen gesehen, soweit diese nicht stark frequentierte Wirtschaftswege berühren. Langfristiger Handlungsbedarf wird bei denjenigen Beständen gesehen, bei welchen im Laufe der letzten fünf Jahre bereits eine fachgerechte Pflegemaßnahme durchgeführt wurde.
    Detailliertere Hinweise zu notwendigen und bedarfsgerechten Maßnahmen wird der zweite Teil des Konzeptes liefern, bei dem es um die Ausarbeitung eines Pflege- und Maßnahmenkonzeptes zur Bewirtschaftung und zur Schnittgut-Verwertung geht. Ziel ist die Vorlage einer Machbarkeitsstudie zu konkreten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und deren Priorisierung mit Benennung der relevanten Akteure sowie Aufzeigen von wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zur Verwertung des Schnittgutes.
    Für die Erarbeitung sollen die relevanten Akteure, wie private Flächeneigentümer, der ehren­amtliche Naturschutz vor Ort, die Mitarbeiter des Bauhofs, Landwirte sowie Verwertungsbetriebe und Forst- und Landschaftspflegeunterneh­men, in den Abstimmungsprozess mit einbezogen werden. Der Entwurf des Konzeptes wird in der Gemeindevertretung vorgestellt.
    Erste Erkenntnisse wie auch die finanziellen Herausforderungen des Maßnahmen- und Verwertungskonzeptes sollen bis zur Aufstellung und Einbringung des Haushalts für das Jahr 2025 vorliegen. In diesem Zusammenhang wird eine politische Auseinandersetzung über den Umgang mit den Ergebnissen erfolgen können.

  • Leitprojekt 4: „Flächenbörse für Naturschutzflächen und Biotopverbund“ 

    Der Aufbau einer Flächenbörse für Naturschutzflächen und Ausgleichsmaßnahmen für das Gemeindegebiet Großenlüder ist mit dem ehrenamtlichen Naturschutz sowie den Landwirtinnen und Landwirten zu erarbeiten. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft sind diejenigen Flächen zu eruieren, die einerseits für die landwirtschaftliche Produktion entbehrlich sind und die andererseits sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus naturschutzfachlicher Sicht für Agrar-, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen bzw. als Ausgleichsflächen geeignet sind. Diese neu aufzubauende Flächenbörse kann dann die Grundlage für ein Biotopverbund-Konzept sein, das zusammenhängende Flächen benötigt. Der Biotopverbund soll vorhandene Lebensräume besser vernetzen. Das wiederum nützt dem Naturhaushalt und dem Landschaftsbild.
    Wie unter Leitprojekt 3: „Heckenpflegekonzept“ bereits angeklungen, stellt das Heckenpflegekonzept auch die Grundlage für ein Biotopverbund-Konzept dar. Vor diesem Hintergrund sind zunächst die Ergebnisse des Heckenpflegekonzepts abzuwarten, bis der Aufbau einer Flächenbörse für Naturschutzflächen und Ausgleichsmaßnahmen mit den o. g. Akteuren verfolgt wird. Da im Zusammenhang mit der Erstellung des Heckenpflegekonzepts Beteiligungsformate vorgesehen sind, könnten diese für die erste inhaltliche Auseinandersetzung zur Implementierung einer Flächenbörse für Naturschutzflächen dienen.
    Grundsätzlich dient zur Kenntnis, dass Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen und kompensiert werden müssen, um die Funktionen von Ökosystemen und Landschaften außerhalb besonderer Schutzgebiete zu sichern und zu erhalten. Dies hat nach Möglichkeit auf dem Gebiet der Gemeinde Großenlüder zu erfolgen und sollte nicht durch Ersatzzahlung abgegolten werden. Die Gemeindeverwaltung steht im Zuge von Bauleitverfahren wie auch sonstigen Vorhaben, beispielsweise der Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen eines Verfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, stets als Ansprechpartnerin zu Verfügung, um die Biotopstruktur auf dem Gemeindegebiet weiter ausbauen zu können. Dabei tritt die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit weiteren Stakeholdern des (ehrenamtlichen) Naturschutzes für neue Biotope ein, durch die die Diversität der Lebensräume gesteigert werden. Dafür werden auch kleinere Flächen gesucht, die in hochwertige und vielfältige Biotope, v. a. Feuchtbiotope, um­gewandelt werden könnten. Idealerweise sind diese Flächen dann auch Teil des Biotopverbundes.
    In Bezug auf den Biotopverbund soll darüber hinaus eine Initiative im Regionalforum Fulda Südwest e. V. gestartet werden. In der Lokalen Entwicklungsstrategie des Regionalforums für die Jahre 2023 bis 2027 sind im Handlungsfeld 3 „Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus“ auch die intensivere Gestaltung, Pflege und Vermarktung der attraktiven Landschaft als Ziele definiert.

  • Leitprojekt 5: „Wirtschaftswegesatzung und Instandsetzung Wirtschaftswege“

    Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.03.2023 wurde der „Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Feld- und Waldwege im Bereich der Gemeinde Großenlüder (Feldwegesatzung)“ einstimmig zugestimmt. Die Satzung ist mit der Bekanntmachung vom 28.04.2023 in Kraft getreten.
    Mit der Verabschiedung dieser Feldwegesatzung werden sowohl die Zweckbestimmung als auch die Nutzungsbestimmungen der Wege geregelt. Darüber hinaus ist die Satzung ein notwendiger Baustein für die Akquise von Fördermitteln und erfüllt eine Voraussetzung zum Erhalt finanzieller Zuwendungen für die Sanierung von Wirtschaftswegen. Für die Beantragung einer finanziellen Förderung für zwei Wirtschaftswege im Ortsteil Bimbach auf der Grundlage des sog. DlCaI-Programms (Förderprogramm des Landes Hessen für „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“) konnte die Satzung bereits zur Verbesserung der Förderquote vorgelegt werden. Der erste Förderantrag im April dieses Jahres ist als Auftakt für die Sanierung verschiedener Wirtschaftswege im gesamten Gemeindegebiet anzusehen. Derzeit liegt vom Fördermittelgeber, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, noch keine Rückmeldung zum Förderantrag oder ein Zuwendungsbescheid vor. Dennoch ist es das erklärte Ziel, in den kommenden Jahren weitere Anträge zu stellen, um im Gemeindegebiet vorhandene Hauptwege mit multifunktionaler Nutzung zu sanieren. Die Bedeutung einer intakten Wirtschaftswegestruktur ist neben der Land- und Forstwirtschaft insbesondere auch für die Bereiche Freizeit und Erholung von großer Bedeutung.
    Das dichte Wirtschaftswegenetz im Gemeindegebiet von Großenlüder birgt vielfältigen Handlungsbedarf. Manche Wege sind mittlerweile zu schmal, es sind unterschiedliche Qualitäten der Oberflächen zu verzeichnen, die repariert und erneuert werden müssen. Verschiedene Wegeparzellen sind zugewachsen und dadurch schlecht passierbar. Um die vorhandenen Wirtschaftswege zukünftig für Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubauprogramme vorsehen zu können, sollen neben der Funktion des Weges auch dessen Zustand in die Entscheidung mit einfließen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand die Durchführung einer Zustandsbewertung der vorhandenen Wirtschaftswege beauftragt, um eine Priorisierung der dann zu beantragenden Maßnahmen vornehmen zu können.
    Abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Großenlüder sollen in den kommenden Haushaltsentwürfen entsprechende Mittelansätze aufgenommen werden. Damit kommt die Gemeinde der ursprünglichen Intention der Gemeindevertretung nach, die bereits Ende des Jahres 2017 in ihrer Beschlussfassung die Motivation für die Durchführung des SILEK-Prozesses in den notwendigen Sanierungen bzw. dem künfti­gen Neubau von Wirtschaftswegen sah. Damals wie auch heute noch ist es ein berechtigtes Anliegen der unterschiedlichen Nutzergruppen, dass für den Bereich des Wirtschaftswegebaus bzw. für die entsprechende Unterhaltung dieser Wege ausreichende finanzielle Mittel vorgehalten werden.
    Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsentwürfe der kommenden Jahre wird seitens der Gemeindevertretung der Umfang der finanziellen Mittel für die Erneuerung asphaltierter Wirtschaftswege im Gemeindegebiet von Großenlüder festzulegen sein.

  • Leitprojekt 6: „Hochwasserschutz/Erosionsschutz/Grabenpflege“

    Zunehmende Starkregenereignisse stellen Kommunen vor neue Herausforderungen. Die Unwetter der letzten Jahre wie auch der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass diese zunehmend auch eine Gefahrensituation für Anwohnerinnen und Anwohner darstellen und erhebliche Sachschäden verursachen können. Aufgrund der extrem kurzen Vorwarnzeiten bei (klimabedingtem) Starkregen ist es das Ansinnen der Gemeinde Großenlüder, neben dem Landkreis Fulda mit seinem Starkregenfrühalarmsystem eine wirkungsvolle Starkregenvorsorge zu betreiben, um die Folgen solcher Extremereignisse (zumindest) mindern zu können. Starkregen ist ein plötzlich einsetzender und intensiver Niederschlag mit Regenmengen von mehr als 15 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde bzw. mehr als 20 Litern pro Quadratmeter in sechs Stunden (Quelle: Deutscher Wetterdienst). Starkregen kann überall auftreten und zu schnell ansteigenden Wasserständen und/oder zu Überschwemmungen führen. Klimaforscher rechnen mit einer Zunahme solcher Unwetter.
    Insbesondere im Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten sind neue intelligente und nachhaltige Entwässerungskonzepte gefragt, um Gewässerbelastungen und Überflutungen in Siedlungsgebieten sowie die damit verbundenen Schäden zu reduzieren.
    Aus diesem Grund baut die Gemeinde Großenlüder ein kommunales Starkregenrisikomanagement auf, welches dazu dient, Gefahrenbereiche zu identifizieren, Risiken zu evaluieren sowie entsprechende Maßnahmen und Handlungskonzepte zu entwickeln.
    Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzepts befindet sich derzeit in der finalen Phase der Erstellung und basiert auf den nachfolgend genannten Stufen:

    • Simulation und Analyse der Abflusswege bei Starkniederschlägen;
    • Risikoanalyse;
    • Handlungskonzept und Identifikation von zentralen und dezentralen Maßnahmen zur Minderung von Schäden.

    In diesem Zusammenhang dient zur Kenntnis, dass das Projekt durch das Programm „Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ des Landes Hessen unterstützt und zu 100 Prozent gefördert wird.

    Die Ergebnisse des kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzepts werden den Mitgliedern der gemeindlichen Gremien in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

    Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Schäden infolge eines Starkregenereignisses braucht es das Zusammenwirken aller betroffenen Gruppen (Gemeinde, Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft).
    Gefahren und Risiken von Starkregenereignissen können effektiv durch eine leistungsfähige Regenrückhaltung, Flurentwässerung und der Ableitung von Regenwasser minimiert werden. Ziel sämtlicher Maßnahmen muss sein, insbesondere Überflutungen in der bebauten Ortslage zu vermeiden.
    Die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen sind intensiv mit dem Amt für Bodenmanagement erörtert worden, welches das SILEK-Verfahren in Großenlüder von Beginn an konstruktiv begleitet hat. Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Großenlüder für notwendige Maßnahmen, wie die Errichtung von Rückhaltebecken und vor allem die Schaffung von ausreichend großen Retentionsflächen, in die Lage versetzt werden muss, Grunderwerb zu ihren Gunsten zu tätigen, ist über das Instrument des Flurbereinigungsverfahrens gesprochen worden. Durch die Flurbereinigung werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Landschaftsentwicklung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und Auen, des flächenhaften Umweltschutzes und der Verkehrsinfrastruktur ermöglicht oder realisiert (Quelle: https://hvbg.hessen.de/bodenmanagement/flurbereinigungsverfahren). Die Flurneuordnung leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Die Gemeinde Großenlüder hat überaus gute Erfahrungen mit Flurbereinigungsverfahren gesammelt. Mit einem solchen Instrument ließen sich für Teilgebiete der Gemeinde Großenlüder in einem Verfahren neben der Minimierung von Gefahren durch Starkregenereignisse eine damit verbundene Gewässerentwicklung wie auch deutliche Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur im Außenbereich erreichen.
    Insbesondere für die Ortsteile Kleinlüder und Eichenau böte sich für ein solches Verfahren an. Seitens der Gemeindeverwaltung werden mit dem Amt für Bodenmanagement die Rahmenbedingungen wie auch die konkreten Flurbereinigungsgebiete besprochen. Im Anschluss sind in genannten Ortsteilen Informationsveranstaltungen mit der Gesamtheit der beteiligten Grundeigentümer und der Träger öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Vertretung (Ortslandwirt, Kreisbauernverband) durchzuführen, um die Erfolgschancen eines solchen Verfahrens eruieren zu können.