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Förderung von Imkern
Damit Sie als Imker eine Förderung erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsberechtigt sind nur Imker.
- Erstmalige Anschaffung oder ergänzende Anschaffung eines Bienenvolkes oder mehrerer Bienenvölker.
- Imker im Gemeindegebiet.
- Mitgliedschaft im Imkerverein Großenlüder/Bad Salzschlirf/Hosenfeld.
- Vorlage einer Bescheinigung über die Einhaltung der Standards bei der Haltung und fachgerechten Betreuung, z. B. Varroabehandlung.
- Antragsstellung grundsätzlich vor Anschaffung.
- Imker erhalten bei der erstmaligen Begründung / Anschaffung eines Bienenvolkes, das im Gemeindegebiet aufgestellt wird, einmalig einen Betrag in Höhe von 150 Euro.
- Ein Imker mit Bienenvolk/-völkern im Gemeindegebiet erhält auf Antrag bei der Gemeinde eine Bestäubungsprämie in Höhe von 20 Euro pro dauerhaftem Bestandsvolk und Jahr.
Stichtag für die Meldung der Bienenvölker ist der 15. Mai eines Jahres.
Die Meldung ist vom Imkerverein Großenlüder zu bestätigen.
- Verpflichtung zur Rückzahlung von 50% des Förderbetrages, wenn die Bienenvolkhaltung innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Förderung wiedereingestellt werden sollte.
Über die Gewährung von Zuschüssen an Imker entscheidet der Gemeindevorstand.
Falls Interesse besteht, können die Antragsunterlagen bei der Gemeinde angefordert, abgeholt und abgegeben (Bürgerbüro, Herr Schlitzer) werden.