Entsorgung von Rasenschnitt,
Kleinmengen von Baum- und Heckenschnitt
Zu Beginn der Gartensaison 2025 (ab März) bietet die Gemeinde Großenlüder wieder den privaten Gartenbesitzern Möglichkeiten zur Entsorgung von Grünrückständen wie Rasenschnitt und Kleinmengen von Baum- und Heckenschnitt bis 0,5 cbm Volumen an.
Sonntags ist das Abladen von Grünabfällen verboten!
Großenlüder Ausgewiesener Platz am Zabershöfer Weg (gemeindlicher Lagerplatz Bauhof – hinter Schützenhaus Großenlüder) – Öffnung ab 14. März 2025
Bimbach Ausgewiesener Platz „Am Hädenberg“, zwischen den Aussiedlerhöfen Schlitzer und Döppner
Müs Ausgewiesener Platz bei Hochbehälter (Hutzelfeuerplatz) – Öffnung ab 14. März 2025
Uffhausen Ausgewiesener Platz hinter dem Bolzplatz, Anfahrt über den Langwiesenweg, am Bolzplatz vorbei, links in den Feldweg – Öffnung ab 14. März 2025
Die Kompostierungsanlage am Finkenberg bei Kleinlüder ist für die Abgabe von Grünabfällen zu folgenden Zeiten geöffnet:
mittwochs von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
samstags von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr.
Die Grünabfallplätze stehen nur für Bürger/innen der Gemeinde Großenlüder zur Verfügung. Es wird noch darauf hingewiesen, dass nur die Abladung von Kleinmengen gestattet ist.
Unternehmen, Gartenbaubetriebe usw. sowie Bürger/innen aus anderen Gemeinden ist es untersagt, die gemeindlichen Grünabfallplätze zu benutzen.
Trotzdem kommt es immer wieder zu Verstößen. Bitte helfen Sie mit, dass auswärtige Nutzer bzw. Gewerbebetriebe unsere Grünabfallplätze nicht mehr nutzen. Melden Sie uns die Fahrzeugnummern bzw. die Personen (Tel: 06648/9500-20). Danke für Ihre Mithilfe.