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Prüfung auf Standfestigkeit der Grabsteine
In diesen Tagen werden von den Mitarbeitern der Gemeinde Großenlüder die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft.
Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabmalen, die Mängel aufweisen oder deren Standfestigkeit gefährdet ist, werden schriftlich oder durch einen Aufkleber auf dem Grabstein darüber informiert und zur Beseitigung der Mängel gebeten.
Nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Großenlüder (§ 33 Abs. 3) sind die Nutzungsberechtigten von Grabstellen verpflichtet, die Anlagen im Jahr mindestens zweimal auf ihre Standfestigkeit zu prüfen oder durch Fachleute prüfen zu lassen. Die Prüfung hat einmal im Frühjahr nach Beendigung der Frostperiode und zum Herbst zu erfolgen. Dabei festgestellte Mängel sind, auch wenn nicht äußerlich erkennbar, unverzüglich auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss an die Überwachungspflicht ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH NJW 1971, 2309). Ein Grabdenkmal muss sofort abgebaut werden, sobald erkennbar wird, dass die Standfestigkeit nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.
Zur Prüfung der Standfestigkeit muss ein Grabmal mit beiden Händen angefasst und einer kräftigen Zugprobe unterzogen werden. Bewegt sich dabei das Denkmal auch nur geringfügig, muss es sofort abgebaut werden. Auch andere geringfügige Lockerungen erfordern einen sofortigen Abbau des Denkmals, da diese sich schlagartig durch Sturm, starke Regenfälle oder Bodensetzungen ausweiten können.
Für Fragen und Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06648/95 00 20 oder
per E-Mail: buergerbuero@grossenlueder.de.